Das virtuelle Büro – „Virtual office“ = abmahnungsgefährdet nach aktuellen Urteilen?
2 aktuelle Urteile und das virtuelle Büro ist tot?
Vorsicht: Wer das falsch angeht, riskiert Abmahnungen mit bis zu 50.000 Euro Geldbußen, bei Zuwiderhandlungen bis zu 250.000 Euro bzw. 6 Monate Haft!
10 Tipps, wann das virtuelle Büro für Ihren Betrieb funktionieren kann!
Das virtuelle Büro geht um, denn jeder wünscht sich, mehr und mehr Kosten zu sparen!
In vielen Foren, Blogbeiträgen und Rechtanwaltsanfragen etc. geht es um die eine entscheidende Frage:
Welches digitale Postfach ist das Beste, Preiswerteste und Sicherste?
Dieser Frage stelle ich mich hier in der Rechts-Community, nachdem auch ein Mitglied mir seinen Fall vorgelegt hat:
Kann man eine virtuelle Postanschrift im Impressum angeben?
Ist das virtuelle Büro eine ladungsfähige Anschrift?
Aktuelles OLG Urteil: Unter welchen Voraussetzungen könnte eine virtuelle Anschrift abgemahnt werden darf!
Aktuelles EUGH Urteil: Wie ist die steuerliche Seite? Was darf das Finanzamt als Anschrift verlangen?
Wie hoch ist das Risiko, abgemahnt zu werden?
Wann drohen Seitenbetreibern ohne korrektes Impressum Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.
Wann kann es im Wiederholungsfall wie vom OLG München angedroht für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ersatzordnungshaftoder Ordnungshaft bis zu sechs Monatenangeordnet werden?
Wie bekommt man heraus, ob und welche Form eines virtuellen Büros für das eigene Unternehmen rechtlich die beste Wahl ist?
10 Tipps für die Rechts-Community von Prof. Richter