Einbürgerungsbewerber müssen nachweisen, dass sie über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Diese Kenntnisse müssen in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen werden.
Wer muss den Einbürgerungstest ablegen?
Grundsätzlich müssen alle, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, den Einbürgerungstest ablegen.
Ob im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine Ausnahme in Betracht kommt, teilt Ihnen nach Prüfung die Einbürgerungsabteilung mit.
Woraus besteht der Einbürgerungstest?
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen zu den Themen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“. 30 Fragen beziehen sich dabei auf Deutschland insgesamt, 3 Fragen speziell auf Hamburg. Pro Frage sind vier Antwortmöglichkeiten vorgeben, von denen jeweils nur eine richtig ist. Innerhalb von 60 Minuten müssen von den 33 Fragen 17 richtig beantwortet werden, um den Test zu bestehen.
Wo kann man den Einbürgerungstest machen?
Den Einbürgerungstest legen Sie nicht in der Einbürgerungsabteilung des Einwohner-Zentralamtes, sondern in einer der folgenden Einrichtungen ab.
Kosten:
25,- € pro Test. Wer den Test nicht beim ersten Mal besteht, kann ihn beliebig oft wiederholen. Jeder Versuch kostet 25,- €